ALLGEMEINEN VERKAUFS UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH (nachfolgend „Hersteller“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der Hersteller an den Kunden, sofern sie nicht durch schriftliche, in beidseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Sofern der Hersteller Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, erfolgen die Lieferungen zu den nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch ohne erneute Bekanntgabe für alle zukünftigen Lieferungen gelten. Mit der Bestellung erkennt der Kunde unsere Bedingungen an und verzichtet auf eigene, widersprechende Allgemeine Vertragsbedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten erwähnt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden, selbst bei Kenntnis von uns, keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Kunde
Der Kunde handelt bei Transaktionen auf eigene Rechnung (Eigengeschäft) als Eigenhändler. Der Kunde bestellt Uhrwerke / Ersatzteile / Auftragsarbeiten, und verpflichtet sich gegenüber dem Hersteller zur Bezahlung der von ihm bestellten Ware. Der Hersteller kann ggf. vom Kunden die Hinterlegung einer ausreichenden Bankgarantie verlangen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Hersteller oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Bestellungen haben klare Spezifikationen betreffend allen Ausführungsdetails zu enthalten. Der Kunde ist für die Klarheit und den Wortlaut seiner Bestellungen verantwortlich. Art und Umfang der Leistungen des Herstellers werden durch die Bestellbestätigung abschließend definiert. Leistungen, die darin nicht eingeschlossen worden sind, müssen zusätzlich vereinbart und fakturiert werden.
4. Lieferfrist
Lieferfristen gelten grundsätzlich als freibleibend. Allfällig angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richttermine. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden weder zu Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen des Herstellers verpflichtet.
5. Preis
Alle Preise des Herstellers sind in Schweizer Franken angegeben. Die Preise verstehen sich netto ab Werk. Verpackung und Mehrwertsteuer sind nicht inbegriffen. Transportkosten und sämtliche Nebenkosten wie Steuern, Abgaben, Zölle, Versicherungen, Gebühren für Bewilligungen und sonstige Gebühren etc. gehen zu Lasten des Kunden.
6. Zahlung
Der Kunde hat seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen in Schweizer Franken ohne Abzüge jeglicher Art an die auf der jeweiligen Rechnung aufgeführten Zahlstelle und innerhalb der Zahlungsfrist zu leisten. Die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist nicht zulässig. Kommt der Kunde seinen Abnahme- und / oder Zahlungsverpflichtungen auch nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen nicht nach, ist der Hersteller berechtigt die vom Kunden bestellte Ware frei und ungehindert an Dritte zu verkaufen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, kann der Hersteller vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen (in Höhe bis zum vollen Preis) oder Sicherheiten verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
An allen gelieferten Produkten bleibt der Hersteller bis zum Eingang des vollen Kaufpreises Eigentümer, und ist ermächtigt auf Kosten des Kunden, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen. Bei Vermischung der Produkte der Hersteller mit Produkten des Käufers entsteht Miteigentum des Herstellers nach dem Wertverhältnis der Bestandteile.
8. Gewährleistung
Der Hersteller gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Abweichungen innerhalb der in jedem Einzelfall möglichen Fehlergrenze, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Produkte unter Berücksichtigung ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9. Geistiges Eigentum
Immaterialgüterrechte in Zusammenhang mit den Produkten sind ausschließliches Eigentum des Herstellers. Insbesondere Logo, Schriftzug, Design, spezifische Materialien etc. gehören ausschließlich dem Hersteller. Der Hersteller hat im Falle einer schuldhaft begangenen Verletzung seines Rechts einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Waren sind mit dem Markenzeichen des Herstellers und / oder einer Referenznummer versehen, die der Kunde in keiner Art und Weise verändern darf. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, noch gewährt er eine Garantie für Ware, die vom Käufer verändert oder modifiziert wurde.
10. Abnahme
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und / oder Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Fehl- oder Falschlieferungen wird der Hersteller Fehlmengen nachliefern bzw. die Ware umtauschen. Zu Sachmängeln siehe nachfolgende Ziffern.
11. Garantie
Die Garantie gilt nur für die von dem Hersteller gelieferten Produkte. Die Garantie beträgt zwölf (12) Monate ab Kaufdatum. Die Garantieleistungen werden für alle Defekte erbracht, die nachweislich auf fehlerhaftes Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für entstandene Kosten, für Demontage oder Montage, unsachgemäße und nicht konforme Verwendung, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Jede Rücksendung muss zuvor schriftlich vom Hersteller genehmigt werden. Jede Rücksendung muss vorab per E-Mail unter Angabe der Art des festgestellten Mangels erfolgen. Auf den Transportdokumenten muss angegeben werden: «Rücksendung der Ware zum Austausch / Reparatur im Rahmen der Garantie». Sobald der tatsächliche Mangel des Artikels und / oder Produkts festgestellt wurde, wird er repariert oder ersetzt und dann unentgeltlich an den Absender zurückgeschickt. Wird von unserer technischen Abteilung kein Mangel festgestellt, werden die entstandenen Kosten an den Absender auf Rechnung gestellt. Nicht autorisierte oder mit Transportkosten zu Lasten des Herstellers versandte Rücksendungen werden nicht angenommen und an den Absender zurückgesandt. Bei Reparatur- und / oder Wartungsarbeiten, die von Personen durchgeführt werden, die nicht ausdrücklich vom Hersteller autorisiert wurden, erlischt die Garantie auf das Produkt.
12. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf fahrlässiger Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Herstellers beruhen, sind ausgeschlossen. Der Hersteller haftet ausschließlich für grob fahrlässiges oder absichtliches Verhalten. Die Haftung ist auf direkte Schäden beschränkt.
13. Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen.
14. Gefahr und höhere Gewalt
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit der Bereitstellung im Werk des Herstellers oder beim Verlassen des Werks (Organisation des Transports durch den Hersteller auf den Kunden über. Krieg, Streik, Aussperrungen, Feuer, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Durchführung des betroffenen Geschäfts in absehbarer Zeit unwirtschaftlich machen, die auch bei den Zulieferern der Hersteller auftreten können, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung bzw. ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zu Lieferung, ohne dass eine Verpflichtung zur Nachlieferung besteht. Solche Ereignisse berechtigen der Hersteller von Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.
15. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Weiteres
Sollte ein Kunde gezielt Produkte kaufen, mit der Absicht über das Produkt und / oder den Hersteller negative Bewertungen, Falschinformationen oder, Unwahrheiten auf Blogs, Foren, sog. «Prangerseiten» oder in den Sozialen Medien zu verbreiten, wird unverzüglich verfolgt und der Kunde wird schadenersatzpflichtig. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Regel zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. Vorliegendes Dokument ist in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgefasst. Maßgebend ist die deutsche Fassung. Alle Verträge des Herstellers unterstehen ausschließlich schweizerischem Recht, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Regeln des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Punkte gilt das schweizerische Obligationenrecht als anwendbar. Gerichtsstand ist nach Wahl des Herstellers Kaiseraugst oder der Sitz des Kunden.